Musikverein Burlafingen e.V.
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Satzung

Spenden

Als gemeinnütziger Verein (e.V.) verfolgt der Musikverein Burlafingen e.V. keine wirtschaftlichen Ziele.

Die Einnahmen aus z. B.:

      · den Beiträgen der passiven Mitglieder
      · den Zuwendungen der fördernden Mitglieder
      · Aufwandsentschädigungen für Auftritte bei Dritten
      · Einnahmen bei in Eigenregie veranstalteten Konzerten
      · Spenden

werden gemäß Vereinssatzung ausschließlich für Vereinszwecke wie z. B.

      · Anschaffung von Noten, Trachten und Instrumenten
      · Aufwandsentschädigungen
      · Beiträge für Versicherungen und Verbände

verwendet.

Daneben sind freiwillige Spenden von Freunden und Förderern des Musikvereins Burlafingen e.V. stets willkommen und sogar notwendig, um wertvolle Anschaffungen, wie z. B. die Uniformen oder Instrumente, tätigen zu können.
Nach dem neuen Spendenrecht ist jeder gemeinnützige Verein, der bisher auf das Durchlaufspendenverfahren angewiesen war, dazu berechtigt, steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigungen auszustellen.


Ihre Spende richten Sie bitte an den

      Musikverein Burlafingen e. V.
      Raiffeisenbank Burlafingen
      BLZ 73090000
      Konto - Nr. 2615452 mit dem Vermerk
      "Zuwendung an den Musikverein Burlafingen e.V."


Bei Spenden über 100 € werden Spendenbescheinigungen zugesandt, für kleinere Beträge gilt als Nachweis der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Adresse anzugeben.