Einzug der Mitgliedsbeiträge 2015

Der deutsche Zahlungsverkehr wurde zum 01. Februar 2014 auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Über die Umstellung haben wir bereits in der Jahreshauptversammlung am 15.03.2014 informiert.

Für die Mitglieder ändert sich weiterhin nichts, Sie müssen nichts unternehmen!

Die Umstellung erledigt der Verein für alle Mitglieder. Bis zum Jahr 2013 wurden die Mitgliedsbeiträge mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens tritt seit 2014 das sogenannte SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Durch die neue Regelung sind wir beim Einzug der Mitgliederbeiträge verpflichtet, weitere Informationen mitzuteilen, wie z. B. unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (diese lautet: DE24ZZZ00000147656), eine Mandatsreferenznummer (zukünftig auch die Mitgliedsnummer) und den Termin, ab dem wir die Einzüge der Mitgliedsbeiträge unter den SEPA-Regeln vornehmen werden.

Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2015 werden per SEPA-Lastschrift am 15. April 2015 eingezogen.

Weitere Infos und Antworten auf Fragen bezüglich SEPA können auf der Homepage des Bundesfinanzministerium abgerufen werden.