Mitgliedsbeiträge: Umstellung auf SEPA

Der deutsche Zahlungsverkehr wird auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweiligen nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 1. Februar 2014 verkündet. Über die Umstellung haben wir bereits in der Jahreshauptversammlung am 15.03.2014 informiert.

Für die Mitglieder ändert sich nichts, Sie müssen nichts unternehmen!

Die Umstellung erledigt der Verein für alle Mitglieder. Bislang wurden die Mitgliedsbeiträge mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens tritt zukünftig das sogenannte SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Durch die neue Regelung sind wir beim Einzug der Mitgliederbeiträge verpflichtet, weitere Informationen mitzuteilen, wie z. B. unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (diese lautet: DE24ZZZ00000147656), eine Mandatsreferenznummer (zukünftig auch die Mitgliedsnummer) und den Termin, ab dem wir die Einzüge der Mitgliedsbeiträge unter den SEPA-Regeln vornehmen werden.

Ab dem 1. Februar 2014 stellen wir unseren gesamten Zahlungsverkehr auf das SEPA-Zahlungsverfahren um. Die bisherigen Einzugsermächtigungen der Mitglieder werden wir als SEPA-Lastschriftmandat weiter nutzen. Die erste SEPA-Lastschrift wird am 25. April 2014 eingelöst.

Weitere Infos und Antworten auf Fragen bezüglich SEPA können auf der Homepage des Bundesfinanzministerium abgerufen werden.